Das Kasino

ein Denkmal für die Betreuung der Soldaten

Nach langem hin und her ist es nun amtlich:
Das Kasino der Rettberg-Kaserne bleibt erhalten und wird zur zentralen Betreuungseinrichtung für Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Dazu soll es räumlich und funktionell erweitert werden – eine große Baumaßnahme.

Was ist eigentlich ein Kasino?
Das italienische Wort bedeutet ursprünglich „Häuschen, kleines Landhaus“, meist für reiche oder adlige Familien, die sich so ein „Häuschen“ als Rückzugsort und für gesellige Veranstaltungen leisteten. Beim Militär diente das Haus entsprechend der Begegnung und Betreuung der „militärischen Familie“ und deren Angehörige, abseits des Kasernenhofs. Gesellschaftliches Leben, freies Denken und Reden, offene Begegnung, aber auch Betreuung und Entspannung gehören zu den Attributen eines Kasinos, nach dem Umbau noch mehr wie heute und es wird allen Laufbahngruppen offen stehen.
Die Tatsache, dass dies Gebäude denkmalgeschützt ist, hat diese Entscheidung für den Erhalt, den Umbau und die Erweiterung sicherlich beeinflusst – so oder so – denn bekanntlich muss der Charakter des Gebäudes erhalten bleiben, was bei Planern und Architekten nicht nur Freude hervorrufen dürfte. Die Truppe freut´s.
Eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung zur zukünftigen Nutzung ist die nachfolgend mit geringfügigen Kürzungen abgedruckte denkmalfachliche Stellungnahme von Herrn Landeskonservator (jetzt i.R.) Dr. Michael Paarmann, dem an dieser Stelle ausdrücklich zu danken ist.

W. Hertz


Denkmalfachliche Stellungnahme zur Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste Schleswig-Holstein als Kulturdenkmal von besonderem Wert

Die Eutiner Rettberg-Kaserne gehört mit ihrem Gebäudebestand der ersten Bauphase zu den letzten Kasernenensembles, die noch zu Zeiten des deutschen Kaiserreichs errichtet wurden (1913-1915). Außerhalb des umfriedeten Kasernenbereichs gelegen und mit seiner schmuckreichen Schauseite der Oldenburger Landstraße und dem herzoglichen Schlossgarten zugewandt, befindet sich das historische Offizierscasino. Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hat dem Gebäude aus geschichtlichen, städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen einen besonderen Wert zuerkannt und die Eintragung in das Denkmalbuch vollzogen. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Gebäude, was jedoch nicht bedeutet, dass mit der Unterschutzstellung eine ‚Veränderungssperre‘ für das Bauwerk und seine unmittelbare Umgebung verfügt worden ist. Wie fast alle historischen Gebäude, so hat auch das Eutiner Casino im Laufe seiner Geschichte immer wieder Veränderungen und Anpassungen an zeitgemäße Nutzungserfordernisse sowie technische Ertüchtigungen erfahren, die aber seinen Denkmalwert nicht wesentlich geschmälert haben. (…..)
Besonders hervorgehoben in der architektonischen, stilistisch dem Neobarock zuzuordnenden Gestaltung des Putzbaus ist die Eingangsfassade, in dessen Mittelachse sich ein plastisch stark hervortretendes Pilasterportal mit geschweiftem Giebelaufsatz und Inschriftenkartusche befindet. Des Weiteren sind Lisenen mit Rillenrustika und Kassettierungen zur Gliederung der Wände eingesetzt. Im Innern bildet die einläufige, durch ein Podest unterbrochene Freitreppe die zentrale Erschließungsachse. Sie führt auf das Vestibül, von dem aus der Speisesaal und weitere Gesellschaftsräume erschlossen werden. Der Speisesaal als größter Raum des Offizierscasinos hat seine repräsentative Gestaltung bewahrt, wobei die Gliederung der Wände durch schmale Pilaster und die stuckierten Deckenspiegel hervorzuheben sind. Rückwärtig schließt sich eine Veranda an, von der aus ein Treppenlauf in den Garten führt.

Die Denkmalbehörden des Landes und des Kreises haben sich grundsätzlich zustimmend gegenüber der Möglichkeit einer baulichen Erweiterung des Casinos positioniert. Man war sich einig darüber, dass (….)ein Erweiterungstrakt denkbar wäre. Dieser sollte in zeitgemäßen Formen errichtet werden, um sich deutlich vom Altbau abzusetzen. Der Anschluss des neuen Baukörpers an den Altbau könnte in Form eines transparenten Verbindungselementes ausgebildet werden, in das ein zusätzlicher, separater Eingang und ein Treppenhaus mit Aufzug integriert werden könnten. Da der Altbau über einen hohen Sockel verfügt und die Schaufront kaum Möglichkeiten zur Veränderung bietet, wäre hier eine Zugänglichkeit auch für Personen mit Einschränkungen zu allen Geschossen des Altbaus herstellbar.
Da sich das Interesse der Denkmalpflege in der Hauptsache auf das äußere, neobarocke Erscheinungsbild des Gebäudes und dessen Erdgeschossbereich mit seiner historischen, wandfesten Ausstattung legt, sind bauliche Eingriffe an der Rückfront des Casinos sowie im Souterrainbereich und im Obergeschoss vorstellbar. Nach Ansicht des Unterzeichneten wären diese auf der Basis einer am Bestand orientierten Planung durchaus mit denkmalpflegerischen Grundsätzen in Einklang zu bringen. (…..)
Die Hauptverantwortung für den Denkmalschutz ruht hierzulande auf den Schultern privater Eigentümer. Auch die Bundeswehr ist ihrer Vorbildfunktion als staatlicher Denkmalpfleger und ihrer Verantwortung für den Erhalt historischer Baukultur an zahlreichen Standorten in Schleswig-Holstein gerecht geworden. Dem Casinogebäude des Aufklärungsbataillons 6 „Holstein“ kommt im reichen Denkmalbestand der ehemaligen Residenzstadt Eutin eine wichtige Rolle zu, gilt es doch als ‚Visitenkarte‘ des vor Ort beheimateten, traditionsreichen Heeresverbandes. Unter Berücksichtigung des großen denkmalpflegerischen Engagements vieler privater Denkmaleigentümer sollte es der Bundeswehr Ansporn und Verpflichtung sein, für den Erhalt und eine den Zwecken des Aufklärungsbataillons dienende Weiternutzung des historischen Offizierscasinos Sorge zu tragen.

Dr. Paarmann