Das Lied der Deutschen
Übergabe von zwei Schrifttafeln zur historischen Einordnung
Am 28. Mai 2024 übereignete unser Kameradschaftsmitglied Oberstleutnant a.D. Hartmut Hausfeldt zwei von ihm in mühevoller Arbeit und kalligraphischer Präzision gefertigte großformatige Schrifttafeln, die sich mit der historischen Einordnung des Liedes zur Zeit seiner Entstehung im Jahr 1846, mit der missbräuchlichen Verfälschung unter den Hakenkreuz bis hin zur Bestimmung als Nationalhymne der jungen Bundesrepublik Deutschland befassen.
Das Besondere:
Die Schrifttafeln wurden gefertigt, als der junge Hauptmann Hausfeldt 1986 noch Kompaniechef in Flensburg war. Damals war das „Lied der Deutschen“ schon lange Zeit unsere Deutsche Nationalhymne, allerdings mit der Besonderheit, dass bei offiziellen Anlässen nur die allseits bekannte 3. Strophe – Einigkeit und Recht und Freiheit – gesungen werden sollte.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands präzisierten Bundespräsident von Weizäcker und Bundeskanzler Kohl dann 1991, dass nur noch die 3. Strophe als Deutsche Nationalhymne gilt und als nationales Symbol unter besonderem Schutz steht.
Mit dem „Lied der Deutschen“ wurde damals, 1846, die deutsche Kleinstaaterei angeprangert und ein deutscher Nationalstaat als übergeordnetes Ziel gefordert (Deutschland über allen deutschen Kleinstaaten)), heute wäre vielleicht als neuer Titel „Europa, Europa über alles“ angesagt, (Europa über den einzelnen Nationalstaaten), der die Nationalstaaten auffordert, ihre nationalstaalichen Interessen und Grenzen einer europäischen Idee unterzuordnen und sich in einer Europäischen Union zu vereinigen.
Walter Hertz