Pandemie vs. Einsatznachbereitung

Auch im ersten Halbjahr hat das Lagezentrum (LZ) wieder Einsatznachbereitungsseminare (ENS) mit circa 900 Teilnehmern am Weissenhäuser Strand durchgeführt. Im Vorfeld dazu gab es die Frage: Kann und darf in Zeiten von Corona mit Kontaktreduzierung, Maske und Hygieneregeln ein Einsatznachbereitungsseminar stattfinden oder muss man bis auf Weiteres darauf verzichten?

Ein kurzer Bericht mit eindeutiger Stellungnahme des militärischen Leiters der ENS, Stabsfeldwebel Michael Schmidtke:
Um es kurz zu sagen: Pandemie vs. Einsatznachbereitung? Für mich kann diese Frage nur mit einem klaren „Ja, es kann und muss, und zwar zeitnah nach dem Einsatz“ beantwortet werden. Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung ist nicht nur beim Militär ein unauflösbarer „Dreiklang“. D.h., ein Einsatz kann nur mit einer Einsatzvorbereitung und einer Einsatznachbereitung erfolgreich stattfinden, nicht nur aus taktisch-übergeordneter Sicht, sondern aus dem Aspekt Fürsorge für jeden Mann und jede Frau.
Warum? Dazu ein einfacher Vergleich: Um mein Auto zu nutzen, ob zivil oder  militärisch, werde ich mein Kfz betanken (Einsatzvorbereitung), fahre mit diesem (Einsatz) und betanke es wieder nach Rückkehr (Einsatznachbereitung).
In welchem zeitlichen Zusammenhang dies geschieht, ist individuell zu betrachten und durchzuführen. Dieses gilt für Waffen und Gerät, aber auch im Besonderen für die teilnehmenden Soldaten, und dies ist für den seelischen Ausgleich nach einem Einsatz immens wichtig, für die Balance zwischen privaten, familiären und dienstlichen Belangen und Bedürfnissen. Kehren wir aus dem Einsatz, aus einer 30-tägigen und/oder längeren Abwesenheit (Mission) zurück, steht die Einsatznachbereitung im Fokus. Diese hat vor allem die mentale und psychische Stabilität im Blick, was letztendlich die Wiederherstellung unserer persönlichen Einsatzfähigkeit bedeutet. Pflicht zur Gesunderhaltung ist das Stichwort.
Dabei sind sowohl der Soldat als auch seine Bezugspersonen (Familie) als eine Einheit zu betrachten und in die Einsatznachbereitung einzubeziehen. Letztendlich dient der Erhalt der Einsatzfähigkeit unserem verfassungsmäßigen Auftrag auch im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. An dieser Stelle möchte ich an unseren Eid erinnern: „Ich schwöre / gelobe der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ (§ 9 Soldatengesetz, Eides-formel für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.)

Somit ist der Einsatznachbereitung (ENB) auch weiterhin das gleiche Gewicht wie der Einsatzvorbereitung und dem Einsatz selbst zu schenken. Dafür stehen und arbeiten wir, die Männer vom Lagezentrum. Pro salut omnium.

SF Schmidtke